
Wichtige Informationen zur aktuellen Lage
Wir informieren euch über den aktuellen Stand
Bezüglich Eures Aufenthaltes möchten wir Euch vorab über Folgendes informieren:
- Es gelten weiterhin verbindlich die Basisschutzmaßnahmen (AHA+L (Abstand halten, Hygieneregeln beachten, Alltagsmaske in Innenräumen, Lüften)); darüber hinaus ebenso das Tragen medizinischer Schutzmasken im Einzelhandel und im ÖPNV. Die Erforderlichkeit dieser Maßnahmen wird mindestens alle vier Wochen überprüft.
- Spätestens ab dem 23. August 2021 gilt die sogenannte 3G-Regel, die (maßgeblich) ab einem Inzidenzwert von 35 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner greifen soll. Hiernach erhalten nur vollständig Geimpfte, Genesene und Geimpfte Zutritt zu diversen Innenraumbereichen (z. B. Innengastronomie, Indoor-Veranstaltungen, Sport im Innenbereich, köpernahe Dienstleistungen (z. B. Friseur, Kosmetik, Beherbergung). Als Test kann ein negativer Antigen-Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder ein negativer PCR-Tests (nicht älter ist als 48 Stunden) vorgelegt werden. Für Geimpfte und Genesene besteht keine Testpflicht. Ausgenommen sind ebenso Kinder bis zum 6. Lebensjahr und Schüler.
- Für Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben gilt folgende Testpflicht für alle Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind: Test bei Anreise UND zwei Mal pro Woche während des Aufenthalts (letzteres ist neu).
- Die Erforderlichkeit der 3G-Regel wird mindestens alle vier Wochen überprüft.
- Vollständig Geimpfte und Genesene werden von bundes- oder landesrechtlichen Regelungen, die Testauflagen vorsehen, ausgenommen. Ebenfalls gilt keine Quarantänepflicht für Geimpfte und Genesene bei der Rückreise nach Deutschland aus einem Hochrisikogebiet. Darüber hinaus hat das RKI seine Empfehlungen zur Quarantäne von Kontaktpersonen angepasst: für symptomlose enge Kontaktpersonen mit einer vollständig abgeschlossenen Immunisierung ist eine Quarantänepflicht grundsätzlich nicht mehr erforderlich.
- Das Angebot des Bundes für kostenlose Bürgertests wird für alle mit Wirkung vom 11.10.2021 beendet. Für Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung besteht, bleibt die Möglichkeit zum kostenlosen Antigen-Schnelltest erhalten.
Testzentren auf Fehmarn
Weitere Infomrmationen zu den gültigen Corona-Regeln und den Testzentren findet Ihr hier: